15.06.2012

Türkei – Zunehmende Betriebsprüfungen



Behörden kontrollieren verstärkt, ob ausländische Mitarbeiter sozialversicherungsrechtlich registriert sind

Die türkischen Sozialversicherungsbehörden haben in den vergangenen Monaten verstärkt Betriebsprüfungen durchgeführt. Im Fokus steht dabei häufig die Frage, ob ausländische Mitarbeiter entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sozialversicherungsrechtlich registriert sind.

Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, ausländische Mitarbeiter spätestens 30 Tage nach Erhalt der Arbeitsgenehmigung im Sozialversicherungssystem zu registrieren.
Verspätete Meldungen können Strafzahlungen nach sich ziehen.

Gerade vor dem Hintergrund der verstärkten Prüfungen sollten Arbeitgeber sicherstellen, alle erforderlichen Registrierungen fristgerecht vorzunehmen.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Sozialversicherungsrecht?  
Herr Mütze beantwortet Sie gern.
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