12.03.2012

Südafrika – Strenge Auflagen für kurzfristige Arbeitsgenehmigungen



Arbeitsaufnahme mit einem Einreisevisum nur noch einmalig und bei Begründung der Notwendigkeit  gestattet


Im Zusammenhang mit der Erteilung kurzzeitiger Arbeitsgenehmigungen hat die südafrikanische Regierung eine aktuelle Richtlinie an die zuständigen Immigrationsbeamten herausgegeben. Darin wird insbesondere hervorgehoben, dass diese Art von Arbeitsgenehmigung nur einmalig und nur dann erteilt werden darf, wenn der südafrikanische Arbeitgeber einen dringenden Bedarf nachweisen kann. Auch muss begründet werden, warum keine reguläre Arbeitsgenehmigung beantragt wird.  

Eine kurzfristige Arbeitsgenehmigung wird in der Regel als Zusatz zur Besuchergenehmigung ausgestellt. Die Einreisegenehmigung enthält dann den Vermerk  „Authorised to work on a visitor’s permit in terms of section 11(2)“.

Die Regierung betont jetzt, dass diese Art der Genehmigung keinen Ersatz für eine Arbeitserlaubnis darstellt und setzt entsprechend strengere Richtlinien um, um Missbrauch zu vermeiden. Bitte beachten Sie weiterhin, dass in Fällen, in denen eine Tätigkeit unter dem Absatz 11(2) des Einwanderungsgesetztes bewilligt wird, die erlaubte Arbeitsaufnahme zeitlich deutlich kürzer sein kann als die insgesamt erlaubte Aufenthaltsdauer.

Gerade vor dem Hintergrund der andauernden Verzögerungen bei der Erteilung südafrikanischer Arbeitsgenehmigungen könnte diese strenge Neuauslegung für viele Unternehmen zu neuen Schwierigkeiten bei Entsendungen nach Südafrika führen.

Gemeinsam mit unserem Partner werden wir die Entwicklungen weiter beobachten und Sie über weitere Neuerungen auf dem Laufenden halten.

Sie haben spezielle Fragen zur Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen dieses oder anderer Länder? Dann kontaktieren Sie jederzeit gern unverbindlich unsere Experten unter visa@i-a-c.de oder stellen Sie "hier" Ihre Online-Anfrage ein.
Unser Visa-Team ruft Sie gern zurück.





 
Zurück


Leistungen
Co-Sourcing
Entsenderichtlinie
Interim-Coaching
Prozessoptimierung
Sozialversicherungsrecht
Payroll-Service
Visa-/Entry-Management
Interkulturelle Kompetenz

Beratung
Coaching
Inhouse-Seminare
Workshops
IAC Unternehmensberatung GmbH wurde mit dem 3. Platz beim Wettbewerb Best of Consulting 2010 der WirtschaftsWoche ausgezeichnet XING-Profil Kai Mütze
Kontakt
IAC Unternehmensberatung GmbH
Winkelweg 6
D-34466 Wolfhagen/Kassel
Telefon +49 5692 997720-0
Telefax +49 5692 997720-19
E-Mail  info@i-a-c.de