13.03.2012
Russland – Änderungen bei Arbeitsgenehmigungen
Quoten für 2012 stehen fest; Neue Anforderungen für Angehörige von HQS
Angehörige ausländischer Arbeitnehmer, die unter der Kategorie „Highly Qualified Specialist“ (HQS) in Russland arbeiten, müssen künftig legalisierte Heirats- und Geburtsurkunden vorlegen, um ein Angehörigenvisum zu erhalten. Die Bearbeitungszeit insgesamt wird sich durch diese Anforderung verlängern, was bei den Reiseplanungen entsprechend berücksichtigt werden sollte.
Weiterhin haben die russischen Behörden Zahlen bezüglich der Quoten zur Beantragung von Arbeitsgenehmigungen bekannt gegeben. Für das Jahr 2012 wurden demnach 1.745.584 Anträge bewilligt. Unternehmen, die bislang keine Antragstellungen vorgenommen oder die gewünschten Quoten nicht erhalten haben, können bis auf weiteres noch Änderungsanträge einreichen.
Für einige Tätigkeiten und Positionen, unter anderem für Vorstandsvorsitzende, Gesellschaftsdirektoren oder Prozessingenieure, ist keine Quotenbeantragung erforderlich:
Bitte beachten Sie: Quotenanträge für das kommende Jahr 2013 müssen bis zum
01. Mai 2012 gestellt werden.
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