29.06.2012

EU – Streit um Grenzkontrollen


Der Streit um die Grenzkontrollen der Schengen-Mitgliedstaaten spitzt sich weiter zu. Die Diskussion wurde bereits im April 2012 entfacht, als der deutsche Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und sein französischer Kollege Claude Guéant sich öffentlich für Möglichkeiten zur Einführung vorübergehender Grenzkontrollen in Europa einsetzten.

Seit 1995, mit Inkrafttreten des Schengen-Abkommens, besteht innerhalb der Europäischen Union für europäische Staatsbürger Personenfreizügigkeit. Seit diesem Zeitpunkt finden i.d.R. keine Kontrollen an den innereuropäischen Grenzen statt. Die Reisefreiheit gilt als eine große und wichtige Errungenschaft der EU.

Die konkrete Forderung der Innenminister ist die Erlaubnis, dass einzelne Mitgliedstaaten bei besonderen Bedrohungslagen für bis zu 30 Tage nach eignen Ermessen wieder Grenzkontrollen einführen dürfen. Diese Maßnahme soll der illegalen Einwanderung vorbeugen und Menschenhandel eindämmen. Zudem fordern die Innenminister der Mitgliedstaaten ein autonomes Entscheidungsrecht bzgl. der Grenzkontrollen, wenn andere Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung zur Grenzabsicherung nicht ausreichend nachkommen.

Diesen Forderungen steht das EU-Parlament gegenüber. Das Parlament möchte die Entscheidungsgewalt bzgl. der Grenzkontrollen nicht abgeben. Zudem fürchten die EU- Abgeordneten um die Personenfreizügigkeit, bei der Wiedereinführung von Grenzkontrollen für bis zu 30 Tage. Zudem wird in den Reihen des EU-Parlaments der Gang zum Europäischen Gerichtshof erwogen, falls in naher Zukunft keine Einigung gefunden wird.

Auch die Gewerkschaft der Polizei meldet sich in der Diskussion zu Wort und kritisiert den Vorschlag der Innenminister. Zum einen werden die Grenzbeamten seit Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit in anderen Bereichen eingesetzt und können nicht ohne weiteres kurzfristig für Grenzkontrollen zur Verfügung stehen. Zum anderen ist die Gewerkschaft der Polizei der Meinung, dass durch diese Maßnahmen auch nicht der Menschenhandel eingedämmt werden kann, da nach Ablauf der 30 Tage die Grenzen wieder geöffnet werden.
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