Die Chinesische Regierung plant eine Verschärfung der Arbeitsvisa- Bestimmungen für ausländische Staatsangehörige und hat dazu neue Richtlinien erlassen
Wie die meisten anderen asiatischen Staaten auch, fordert die Chinesische Administration von jedem Antragsteller den Nachweis einer akademischen Abschlusses. Dem muss eine mindestens zweijährige Berufserfahrung außerhalb Chinas gefolgt sein, die ausreichend belegt werden muss. Das Mindestalter für einen Antragsteller wird auf 26 Jahre festgesetzt.
Trotz traditionell unterschiedlicher Auslegung der Bundesvorschriften in den Provinzen, ist davon auszugehen, dass die Beantragung und der Erhalt eines Arbeitsvisums für ausländische Expatriates in Zukunft deutlich schwieriger wird.
Unklar bleibt derzeit, ob bei fehlendem akademischem Hintergrund Äquivalenzen, wie der Nachweis von langjähriger Berufserfahrung, ersatzweise im Antrag angegeben werden können und wie dieser dokumentiert werden kann. In den meisten asiatischen Staaten mit vergleichbaren Systemen werden in solchen Fällen zehn Jahre Arbeitserfahrung vorausgesetzt – Ausbildungszeiten nicht eingeschlossen.
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