19.07.2010

Russland: Regelungen zu Arbeitserlaubnissen für ausländische Spezialisten reformiert


Mit Hilfe von Gesetzesänderungen will Russland bestimmten Berufsgruppen den Zugang zum nationalen Arbeitsmarkt erleichtern.

Die bereits angekündigten Zusätze zum Ausländerrecht sind nun in Kraft getreten. Nach Zustimmung der Duma und Präsident Medwedjews werden die Lockerungen des Einwanderungsrechtes zum 01. Juli 2010 wirksam. Zahlreiche Restriktionen werden damit wegfallen – allerdings nur für hoch spezialisierte ausländische Fachkräfte.

Mit der Änderung des Gesetzes Nr. 115, das den legalen Status von Ausländern in Russland regelt, sind u. a. die folgenden Neuregelungen verbunden:

  • Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte, die in Russland arbeiten     möchten,  können unabhängig von bestehenden Quoten Arbeitserlaubnisse erhalten.
  • Arbeitserlaubnisanträge ausländischer Spezialisten sollen vorrangig behandelt und innerhalb von 14 Tagen bearbeitet werden. Gemessen an bisherigen Prozessen bedeutet das eine enorme Zeitersparnis.
  • Arbeitserlaubnisse werden nicht mehr nur für ein Jahr, sondern für drei Jahre ausgestellt, können verlängert werden und unterliegen weniger regionalen Restriktionen.
  • Bei der Beantragung müssen ein Arbeitsvertrag sowie ein durchgehender Versicherungsschutz vorliegen.
  • Zusätzlich zu den einwanderungsrechtlichen Neuerungen treten auch steuerrechtliche Erleichterungen für hoch qualifizierte ausländische Arbeitskräfte in Kraft. Ebenso wie russische Staatsangehörige wird diese Berufsgruppe nunmehr mit einem Satz von 13 % besteuert, anstelle von bislang 30 %. Das Einkommen der ausländischen Spezialisten muss vierteljährlich an die Steuerbehörden gemeldet werden.

Mit den geplanten Änderungen macht Russland einen großen Schritt hin zu einem investitionsfreundlicheren Klima. Der Wunsch nach entsprechenden Gesetzestexten kam von Präsident Dimitry Medvedev persönlich, der damit Spezialisten anziehen und innovative Projekte fördern möchte – eine Modernisierung, die langfristig auch der russischen Wirtschaft helfen soll.  

Auf wen treffen die Neuregelungen zu?

Die neu eingeführte Kategorie der “hochqualifizierten ausländischen Fachkräfte” umfasst Mitarbeiter, die über langjährige Berufserfahrung, spezielle Fähigkeiten oder andere besondere Qualifikationen verfügen.

Um den Status als „Spezialist“ festzulegen, orientiert sich die nationale Migrationsbehörde außerdem am Gehalt des ausländischen Mitarbeiters. Als hoch qualifizierter Mitarbeiter gilt demnach, wer ein jährliches Einkommen von mindestens zwei Millionen Rubel (ca. 65 000 Euro) pro Jahr vorweisen kann.

 

 

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