Mit Hilfe von Gesetzesänderungen will Russland bestimmten Berufsgruppen den Zugang zum nationalen Arbeitsmarkt erleichtern.
Die bereits angekündigten Zusätze zum Ausländerrecht sind nun in Kraft getreten. Nach Zustimmung der Duma und Präsident Medwedjews werden die Lockerungen des Einwanderungsrechtes zum 01. Juli 2010 wirksam. Zahlreiche Restriktionen werden damit wegfallen – allerdings nur für hoch spezialisierte ausländische Fachkräfte.
Mit der Änderung des Gesetzes Nr. 115, das den legalen Status von Ausländern in Russland regelt, sind u. a. die folgenden Neuregelungen verbunden:
Mit den geplanten Änderungen macht Russland einen großen Schritt hin zu einem investitionsfreundlicheren Klima. Der Wunsch nach entsprechenden Gesetzestexten kam von Präsident Dimitry Medvedev persönlich, der damit Spezialisten anziehen und innovative Projekte fördern möchte – eine Modernisierung, die langfristig auch der russischen Wirtschaft helfen soll.
Auf wen treffen die Neuregelungen zu?
Die neu eingeführte Kategorie der “hochqualifizierten ausländischen Fachkräfte” umfasst Mitarbeiter, die über langjährige Berufserfahrung, spezielle Fähigkeiten oder andere besondere Qualifikationen verfügen.
Um den Status als „Spezialist“ festzulegen, orientiert sich die nationale Migrationsbehörde außerdem am Gehalt des ausländischen Mitarbeiters. Als hoch qualifizierter Mitarbeiter gilt demnach, wer ein jährliches Einkommen von mindestens zwei Millionen Rubel (ca. 65 000 Euro) pro Jahr vorweisen kann.
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