25.06.2012

Indien – Auskunftspflicht für Kapitalanlagen im Ausland – Revision des Finanzentwurfs


Bereits seit einiger Zeit kann verfolgt werden, dass sich Indien immer stärker mit einreisenden ausländischen Expats auseinandersetzt. Sei es in Bezug auf Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse oder wie im nachfolgenden Artikel deutlich wird, im Umgang mit Steuergesetzen.
Wir haben bereits in jüngster Vergangenheit über die geplante Auskunftspflicht für Kapitalanlagen im Ausland berichtet. Nun hat der indische Finanzminister einige Änderungen für seinen Finanzentwurf vorgelegt, der die hervorgerufenen Reaktionen und geäußerten Bedenken auf seinen ersten Entwurf berücksichtigen soll.

Der Revisionsentwurf schafft Klarheit in einigen Punkten, die vorher für Doppeldeutigkeiten gesorgt haben. So müssen Personen, die als „Not Ordinarily Resident“ gelten und die zudem mit ihrem Einkommen unterhalb der Versteuerungsgrenze liegen, nicht aufgrund ihrer ausländischen Vermögenswerte eine Einkommensteuererklärung in Indien abgeben.

Als „Not Ordinarily Residents“ gelten Personen, die neun der letzten zehn Jahre als Non-Resident in Indien galten oder die sich für 729 Tage oder weniger innerhalb der letzten sieben Jahre vor dem entsprechenden Jahr physisch in Indien aufgehalten haben.

Diese Änderung ist besonders für in Indien aufhaltende Expatriats von Bedeutung. Die Angehörigen von Expatriats, die als „Not Ordinarily Resident“ in Indien gelten, müssten demnach keine Steuererklärung in Indien einreichen, auch wenn sie über ausländische Kapitalanlagen verfügen.

Im Bezug auf die Anzeigepflicht von ausländischen Vermögenswerten von Not Ordinarily Residents, die aufgrund ihrer Einkommenshöhe zur Steuererklärung verpflichtet sind, bleibt die Mehrdeutigkeit bestehen. Aufgrund dessen, dass Not Ordinarily Resident von der Anzei-gepflicht für ausländische Kapitalanlagen und Vermögen ausgeschlossen werden, wenn ihr Einkommen unterhalb der Versteuerungsgrenze liegt, gehen führende Steuerexperten aber davon aus, dass dies auch zutreffend ist, wenn ihre Einkommenshöhe eine Steuererklärung obligatorisch macht.

Wir werden Sie hierzu weiterhin auf den Laufenden halten.

Quelle: Informationen der indischen Finanzverwaltung vom 05.06.2012

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